Widerspruchsrecht zur Datenweitergabe durch die Gemeinde

Die Gemeinde darf im Zusammenhang mit Wahlen oder Volksbegehren Ihre Daten an Parteien oder politische Vereinigungen weitergeben. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Brandenburgische Meldegesetz, §33.

Mitgeteilt werden folgende Daten: Familienname, Vorname, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift. Das Geburtsdatum wird nicht weitergegeben.

Sie können der Weitergabe schriftlich (formlos) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, -Einwohnermeldeamt, Brandenburgische Str. 40, 15566 Schöneiche bei Berlin widersprechen. Der Widerspruch ist auf unbestimmte Zeit gültig.

Sprechzeiten der Einwohnermeldestelle:
Montag von 9 – 12 Uhr
Dienstag von 9 – 12 u. 13 – 18 Uhr
Donnerstag von 9 – 12 u. 13 – 16:30 Uhr

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.