Trotz des großen Erfolgs der Unterschriftensammlung mit knapp 34.000 Stimmen wurden die Forderungen der Volksinitiative Brandenburg „Stoppt Massentierhaltung“ in der Landtagssitzung vom 18.03.2015 mehrheitlich abgelehnt. Aus diesem Grund hat sich das Aktionsbündnis entschieden, ein Volksbegehren zu beantragen. Mit der Weiterverfolgung des direktdemokratischen Instrumentes der Volksgesetzgebung wollen wir unsere Forderungen nach mehr Tierwohl und dem Stopp von Mega-Mastanlagen durchsetzen.
Ganz konkret fordern wir:
- Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden. Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.
- Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern! Wir müssen unsere Tiere endlich so halten, dass die Verhaltensstörungen Schwanzbeißen und Federpicken nicht mehr auftreten, statt die Tiere an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen!
- Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg!
Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können. - Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände!
Tiere können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Agrarinvestoren schon. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden, die Tierschutzverbände müssen die Rechte der Tiere auch vor Gericht vertreten dürfen!
Vom 15.07.2015 bis zum 14.01.2016 haben die 2,09 Mio wahlberechtigten Brandenburger Bürger Zeit, die Anliegen und Forderungen des Volksbegehrens mit ihrer Unterschrift in den amtlichen Eintragungslisten zu unterstützen. Neben der Unterschriftenleistung in den Wahlämtern vor Ort besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich 80.000 Brandenburger in den amtlichen Unterschriftenlisten eintragen.
Hier können Sie das Antragsformular für Schöneiche herunterladen, wenn Sie per Brief wählen möchten. Oder gehen Sie einfach ins Rathaus.