Kahlschlag im Märchenwald – dürfen die das?

Ende August wurden im Märchenwald so viele Bäume gefällt, dass sich die Anwohner bei der Gemeinde beschwerten. Auch in der Sitzung der Gemeindevertretung fragten mehrere Anwohner, ob das legal sei. Sie dürfen auf ihrem Grundstück nicht mal einen Baum fällen und hier fällt der halbe Wald.

Dürfen die das?

Ja, leider. Der Märchenwald ist als Wald deklariert, dort gilt nicht die Schöneicher Baumschutzsatzung und auch nicht das Bundesnaturschutzgesetz, das Fällungen im Frühling und Sommer untersagt.

Wo steht das? 

Das ist im Brandenburger Waldgesetz geregelt. Holz darf entnommen werden, da das Gesetz den Wald vor allem als Nutzfläche sieht.

Ist Kahlschlag erlaubt?

Nein. Kahlschlag ist verboten. Als Kahlschlag definiert das Gesetz:

alle Holzerntemaßnahmen, die freilandähnliche Verhältnisse bewirken und damit mindestens zeitweilig zum Verlust von Schutzfunktionen des Waldes führen. Ein Kahlschlag liegt regelmäßig dann vor, wenn der Holzvorrat auf einer zusammenhängenden Fläche von über zwei Hektar auf weniger als 40 vom Hundert des nach gebräuchlichen Ertragstafeln oder bekannter standörtlicher Wuchsleistung üblichen Vorrats reduziert wird. (§10, Abs. 1)

So groß ist vermutlich nicht einmal die ganze Fläche des Märchenwaldes.

Darf das so bleiben?

Nein. Das Gesetz regelt ausdrücklich eine Wiederbewaldungspflicht:

Kahl geschlagene sowie stark verlichtete Waldflächen (…) sind mit standortgerechtem, forstlichem Vermehrungsgut innerhalb von 36 Monaten wieder zu bewalden. (§11 Abs. 1)

Wird die Fläche jetzt demnächst bebaut?

Nein. Um auf der Fläche bauen zu können, müsste die Gemeindevertretung zunächst beschließen, dass die Fläche in Bauland umgewidmet wird. Dafür gibt es keine Mehrheit. Es gibt ausdrückliche Aussagen dagegen von Grünen, SPD, FDP und CDU und keine Aussage dafür.

Wie kann man solche Fällungen verhindern? Kann die Gemeinde da nichts machen? Oder die Grünen?

Da das Waldgesetz die Fällungen erlaubt, kann die Gemeinde heute nichts dagegen tun – sie muss nicht einmal informiert werden. Was wir machen können, ist, auf die Regierungsparteien einzuwirken, dass das Waldgesetz geändert wird.

Das Waldgesetz ändern? Möchte das jemand?

Ja. Im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zur Landtagswahl heißt es ausdrücklich:

Im Landeswaldgesetz wollen wir zudem eine differenzierte Bewirtschaftung von Kleinwaldflächen in dicht besiedelten Gemeinden festlegen und klare Verfahrensregeln zur Anlage und Sicherung von Schutz- und Erholungswäldern definieren. (Programmpunkt: Wald und Forstwirtschaft nachhaltiger gestalten)

Im Moment gibt es Sondierungsgespräche zwischen mehreren Parteien und Gruppierungen, namentlich der SPD, der CDU, den Grünen, den Linken und den Freien Wählern. Sie können auf alle einwirken, dass dieser Punkt Teil des Koalitionsvertrages wird. Wir Bündnisgrüne würden uns freuen.

Fotos: Stefan Brandes

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