Anfrage an den Bürgermeister nach § 12 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Einsatz von Streusalz
Aus Gründen des Umweltschutzes ist der Einsatz von Streusalz in vielen Städten und Gemeinden verboten. Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Straßenbäume leiden dadurch unter Mangelversorgung, werden anfällig gegenüber Krankheiten und sterben vorzeitig ab. Besonders betroffen sind Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie.
Deshalb frage ich Sie:
- Wo und unter welchen Voraussetzungen setzt die Gemeinde Schöneiche Streusalz ein?
- Welche Mengen Streusalz werden verwendet?
- Gibt es Untersuchungen zu Folgeschäden an Bäumen ?
- Wie sieht die Konzeption der Verwaltung aus, den Streusalzeinsatz zu minimieren?
Hier die Antworten:
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